SecuDok DocID-Check

So funktioniert der Dienst

Auf die Urkunden und Dokumente wird von der ausstellenden Landesärztekammer ein 2D Datamatrix Code aufgebracht. Die in den Urkunden und Dokumenten enthaltenen Daten werden zusammen mit den Codes in den Landesärztekammern gespeichert. Dieser Code ist unikal. Die Codes bestehen aus einer Zeichenkette, die in der Regel 64 Zeichen lang ist. Sie werden im Zusammenhang mit unserem Dienst auch DocID genannt. Die DocID ist so aufgebaut, dass die ersten sechs Felder eine Bedeutung haben und interpretierbar sind. Die restlichen 58 Zeichen dienen ausschließlich dazu, eine eindeutige, nicht zufällig zu erratene Identifikation zu erstellen.

Die einzige Information zu DocID, die in der Bundesärztekammer gespeichert wird, ist welcher Hintergrunddienst auf Landeskammerebene zu den ersten sechs Zeichen antworten kann. Zum Beispiel, dass alle Anfragen zu DocID, die mit 276051 beginnen über den Hintergrunddienst der Landeskammer Nordrhein abgefragt werden. In der Bundesärztekammer sind keine Inhalte der Urkunden und Dokumente gespeichert.

Vereinbarungen:

Die Spezifikation des Dienstes sieht vor, dass ausschließlich Daten, die auf der Urkunde stehen, über die angeschlossenen Dienste ausgegeben werden. Die DocID ist so spezifiziert, dass sie sowohl eindeutig und so zufällig im Aufbau ist, dass sie nicht zu erraten ist.

Datenfluss:

Schritt 1 - Der Anfragende öffnet die Seite https://www.kammerservice.de/dispatcher/.
Diese Seite kommt von einem Server der Bundesärztekammer.

Schritt 2 - Der Anfragende gibt die DocID ein und sendet diese Richtung Bundesärztekammer. Der Webserver der Bundesärztekammer interpretiert die ersten sechs Zeichen der DocID und generiert eine Antwort.

Schritt 3 - Die Antwortseite, die in der Bundesärztekammer generiert wird enthält JavaScript welches auf dem Rechner des Anfragenden ausgeführt wird. Die Webseite im Browser des Nachfragenden lädt von der Landesärztekammer die bei ihr gespeicherten Daten zur DocID.

Die gesamte Kommunikation ist mit HTTPS verschlüsselt. Die Antwortdaten aus der Landesärztekammer kann ausschließlich der Anfragende sehen. Diese Daten werden nicht in der Bundesärztekammer verarbeitet, gespeichert oder durch unsere Netze geleitet.

Daraus ergibt sich: Der Dienst ist nur abfragbar für jemanden, der im Besitz der Urkunde ist. Auf der Urkunde kann er die Daten mit den Daten abgleichen, die der Dienst ausgeben wird. Der Dienst veröffentlicht also keine Daten an Dritte, die dieser nicht bereits kennt.

Beispiel für die Approbationsurkunden aus Thüringen: Auf DocID die mit 276650 beginnen, antwortet ein Dienst der Landeskammer Thüringen, dieser Dienst kennt die Daten zu den Urkunden mit entsprechender DocID.

Derzeit antwortet die Ärztekammer Thüringen in Amtshilfe für die Approbationsbehörde in Thüringen auf Anfragen zu Docid die mit 276650 beginnen. An dieser Vereinbarung auf Landesebene ist die Bundesärztekammer nicht beteiligt.

 

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